Wir erstellen Ihnen den passenden FKG-Bericht für Ihr Gebäude.

Das FKG fördert eine energetische Sanierungsberatung für bestehende Wohngebäude mit dem Ziel, ein klimaneutrales Gebäude zu erreichen. Gebäudeeigentümer*innen wird damit aufgezeigt, wie ihr Wohngebäude durch sinnvoll aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann. Diese Beratung mit Bericht ist Voraussetzung für die Förderung der Einzelmaßnahmen.

Förderhöhe für die Energieberatung:

Die Förderung im FKG beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal:
• 2.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
• 3.700 € für Wohngebäude von 3 bis 12 Wohneinheiten
• 5.700 € für Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten

Wer kann eine geförderte FKG-Energieberatung in Anspruch nehmen?
• Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
• freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern
oder Verbände
• gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
• Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale
Unternehmen
• sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
Wohnungsbaugenossenschaften

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